Spielregeln

Auch bei Vater-Kind-Zelten gibt es ein paar Spielregeln, die selbstverständlich sein sollten und wir hier natürlich nur vollständigkeitshalber aufführen:

Vorab

  • Bei unserem Zeltlager ist die Teilnehmeranzahl auf 300 „Camper" beschränkt. Das bedeutet, wenn wir dieses Limit erreicht haben, können wir keine weiteren Anmeldungen annehmen!
    Das Vater-Kind-Zelten ist eine gemeinsame Veranstaltung der Kolpingfamilie Schifferstadt und des Förderverein Dörfelnest der evangelischen Kirchengemeinde. Deshalb bieten wir das Zeltlager nur Mitgliedern der Kolpingsfamilie Schifferstadt und dem Förderverein Dörfelnest an.
  • Dies bedeutet, Väter/Opa's die in diesem Jahr mitfahren wollen, müssen zahlendes Mitglied bei der Kolpingsfamilie Schifferstadt oder dem Förderverein Dörfelnest sein!
  • Desweiteren können Väter/Opa's nur dann teilnehmen, wenn sie tatsächlich auch Kinder bzw. Enkel dabeihaben!

Ich bin kein Mitglied, möchte aber trotzdem mitfahren?

  • Gerne könnt Ihr am Anmeldetermin in einen der beiden Vereine eintreten. Sofern der Jahresbeitrag vor Ort bar entrichtet wird, seid Ihr dabei.

Altersbegrenzung für Jugendliche

  • Kids die zu Beginn des Zeltlagers bereits 3 Jahre alt sind können am Zeltlager teilnehmen.
  • Kinder die vor Beginn des Zeltlagers, 18 Jahre alt sind, können nicht mehr am Zeltlager teilnehmen.
  • Jeder Papa kann genau ein Gastkind mitnehmen. Auch hier gelten natürlich die Altersbeschränkungen.

Verpflichtung für Jugendliche

  • Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr können nur an dem Vater-Kind-Zelten teilnehmen, wenn Sie sich als Betreuer/In beteiligen, für Aufgaben zur Verfügung stellen und Verantwortung übernehmen (Gruppenleiter, Getränkeausgabe, usw.). Eine Einteilung erfolgt bei Bedarf durch das Orgateam.

Verpflichtung für Väter

  • Alle teilnehmenden Väter verpflichten sich mit Ihrer Anmeldung zur Mithilfe in mindestens zwei Schichten (je einmal Getränke- und Küchendienst) und nehmen diesen Dienst auch wahr.
  • Jeder Vater ist für sich und sein(e) Kind(er) und evtl. Gastkinder verantwortlich!

Aufbau

  • Der Aufbau beginnt am Anreisetag, 11.06.2020 nicht vor 08:00 Uhr, in den dafür ausgewiesenen Bereichen.
  • Eine vorherige Anreise ist nicht möglich!
  • Platzreinigung und Zeltabbau erfolgt am Sonntag nach dem Zeltlagergottesdienst.

Verpflegung

  • Die Verpflegung startet am Donnerstag mit dem gemeinsamen Abendessen und endet am Sonntag mit dem Frühstück.

Tip: Für diejenigen die also am Donnerstag-Vormittag anreisen, Mittagessen nicht vergessen!

Alkoholausschank

  • Der Alkoholausschank an Jugendliche unter 16 Jahren ist nicht gestattet!

Pavillions/Gruppenzelte

  • „Private Pavillions/Gruppenzelte“ sind nicht erwünscht und müssen wieder abgebaut werden.

Parken auf dem Zeltplatz

  • Fahrzeuge aller Art dürfen auch nicht zum Ent- und Beladen auf den Zeltplatz. Campingbusse, Carvans, etc. können nur auf den ausgewiesen Parkflächen geparkt werden.

Platzverweise

  • Die Vorbereitungsgruppe weist diesmal ausdrücklich darauf hin, dass Platzverweise ausgesprochen werden, falls Kinder oder Väter sich nicht an die Anweisungen des Vorbereitungsteams halten. Dazu zählt auch ein Fehlverhalten von Gastkindern.
  • Unabhängig davon ist jeder Vater für sich und sein Kind/Gastkind verantwortlich.

Grundsätzliches

Das Zeltlager wird von allen Vätern organisiert. Die Kolpingfamilie und der Förderverein erheben lediglich einen Unkostenbeitrag für die Platzmiete, die Lebensmittel und die Getränke im Sinne einer Umlage. Weder Haftung noch Rückerstattung der Unkostenbeiträge sind möglich. Haftung für Schäden, Verlust und Ausfall übernehmen weder die Kolpingfamilie, noch der Förderverein und auch nicht die Ansprechpartner. Dies betrifft insbesondere Unfälle auf dem Zeltplatz (Messer, Feuer, Blitzschlag u.ä.), im Wald, auf dem Weg zum Zeltplatz, auf dem Weg zum Schwimmbad und während der Helfereinsätze. Überschüsse, Sammlungen und Spenden werden gemeinnützig oder zweckbestimmt verwendet. Die Endabrechnung besorgt die Kolpingfamilie. Teilabrechnungen (Zuschüsse, Preise, Spiele) verantwortet der Förderverein und die Ev. Kirchengemeinde Schifferstadt. Die Ansprechpartner können trotzdem einen Platzverweis aussprechen.

Mit der Anmeldung akzeptiere ich das Regelwerk und die Rahmenbedingungen.